Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Der Online-Dienst „Einbürgerung“ bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung sowie Abgabe des Antrags und wird als zentraler EfA-Dienst unter https://www.antragsservice-einbuergerung.de angeboten. Alternativ kann der Dienst auch mittels HTML5-Snippet auf der Website der Kommune eingebunden werden. Zusätzlich besteht für Kunden der nextgov iT die Möglichkeit den Dienst in das Serviceportal zu integrieren. Dem eigentlichen Antrag ist ein unverbindlicher Quick-Check der Einbürgerungsvoraussetzungen vorgeschaltet. Hier finden Sie eine Demo des Antrags samt Quick-Check.
Die OZG-Leistung „Einbürgerung“ (OZG-ID: 10257) ist dem Themenfeld „Ein- & Auswanderung“ zugeordnet und wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Betriebsverantwortliche Stelle ist die d-NRW AöR. Betrieb, Wartung und Pflege des Dienstes erfolgt im Auftrag der d-NRW AöR durch den IT-Dienstleister „Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern“ (AKDB).
Für die Einbürgerungsbehörden in Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit den Online-Dienst „Einbürgerung“ über den Kommunalvertreter NRW zu beziehen.
Sofern Sie Interesse an einer Nutzung des Online-Dienstes „Einbürgerung“ haben, melden Sie sich bitte bis zum 1. September 2024 per E-Mail an einbuergerung(at)d-nrw(dot)de. Für Kommunen, die bis zum 1. September 2024 die Nachnutzung erklären, werden die entstehenden Betriebskosten bis einschließlich 2026 sowie die einmalig anfallenden Anbindungskosten übernommen.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne jederzeit an den Kommunalvertreter (kommunalvertreter(at)digitales.nrw(dot)de) wenden.
Bitte beachten Sie, dass der Einzelabruf "Einbürgerung" aktuell angepasst wird und derzeit nicht zum Download bereit steht.