Liebe Leserinnen und Leser,
2023 dürfte ein spannendes Jahr werden. Der Referentenentwurf für das OZG 2.0 wird derzeit verhandelt. Die wichtigsten Neuerungen: Die Umsetzungsfrist soll ganz aus dem Gesetz gestrichen werden, weil Digitalisierung eine Daueraufgabe bleiben wird. Konzentriert werden soll sich auf wenige Leistungen, die einen hohen Nutzen für die Bürger*innen haben. Das Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sollen im Portalverbund verpflichtend vorgeschrieben werden können und das Nutzerkonto Bund soll als bundesweit einheitliches Nutzerkonto vorgeschrieben werden, mit einer zu vereinbarenden Übergangsfrist. Der Bund stellt weiterhin Mittel für die Finanzierung von EfA-Projekten bereit - deutschlandweit und für NRW.
Auch für uns wird 2023 spannend: Gemeinsam mit der SIT GmbH und dem KDN werden wir die kommunalen Portallösungen in Nordrhein-Westfalen unter dem Dach der neu zu gründenden nextgov iT GmbH weiterentwickeln. Bei alldem bleibt „Durchgängig digitalisieren“ unser Auftrag für das noch junge Jahr. Längst haben sich auch außerhalb des OZG vielfältige digitale Prozesse in der Praxis bewährt, die zur Nachahmung bereitstehen. Immer wichtiger wird die Registermodernisierung (RegMoG) und das sogenannte Once-Only-Prinzip. Mehr zu diesen Themen lesen Sie in unserer heutigen Ausgabe. Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
Ihr
Dirk Schweikart
|